Mehr Kindergeld 2010
Seit Anfang des Jahres gibt es 20€ mehr Kindergeld pro Kind sowie eine neue Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhaltszahlungen. Außerdem sind die Kinderfreibeträge erhöht worden. Wie üblich bei schwarz-gelben Gesetzen profieren selbstverständlich nur Familien davon, bei denen die Eltern am Arbeitsprozess teilnehmen und in besonderem Maße profitieren gut verdienende Bürger. Wer auf Hartz IV angewiesen ist, dem wird die Kindergelderhöhung komplett als zusätzliche Einnahme gegengerechnet.
Die neuen Kindergeldbeträge sehen demnach wie folgt aus:
- für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro (2009: 164€, 2002 bis 2008: 154€)
- für das dritte Kind monatlich 190 Euro (2009: 170€, 2002 bis 2008: 154€)
- für alle weiteren Kinder monatlich 215 Euro (2009: 195€, 2002 bis 2008: 179€)
Unterhaltsvorschusszahlungen werden wie folgt erhöht:
- für Kinder bis fünf Jahren auf 133 Euro (zuvor 117 Euro)
- für Kinder von sechs bis elf Jahren auf 180 Euro (zuvor 158 Euro)
Der gesetzliche Mindestunterhalt wird ab 2010 Jahr wie folgt angesetzt:
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro
Der gesetzliche Mindestunterhalt wird wie gehabt um das halbe Kindergeld reduziert und nennt die Höhe der Zahlung des Unterhaltspflichtigen mit einem Einkommen von unter 1500 Euro netto.
Auch der Kinderfreibetrag wird wie Eingangs erwähnt erhöht und zwar auf 7008 Euro von zuvor 6024 Euro. Dieser Freibetrag wird allerdings erst ab einem zu versteuernden Elterneinkommen von mindestens 60.000 € (Alleinerziehende: 30.000 €) gewährt. Genau betrachtet handelt es sich beim allgemein als Kinderfreibetrag bezeichneten Wert allerdings um mehrere einzelne Freibeträge, zu denen u.a. anderem auch der Kinderfreibetrag und der ebenfalls erhöhte Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gehört.
Zusätzlich wurde mit Beginn diesen Jahres eine Änderung in der Versteuerung von Ehepartnern eingeführt. Während man bisher Lohnsteuerkombinationen der Steuerklassen IV/IV oder III/V zur Wahl hatte, gibt es jetzt ein Faktorverfahren, welches die Nachteile der starken steuerlichen Belastung der Klasse-V-Versteuerung mindern soll.
Des weiteren wird mit Beginn diesen Jahres der Rahmen der Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungen im Rahmen der gesetzlicher Grundversorgung für Werktätige und Selbständige erhöht. Durch die höhere Absetzbarkeit steht arbeitstätigen Familien etwas mehr Geld zur Verfügung.
Am Anspruch auf Kindergeldzuschlag (2005 eingeführt, max. 140€) ändert sich nichts. Die Kindergeldzuschlagsregelung ist recht kompliziert, berechnet sich aus dem Einkommen der Eltern und wird nur in Einkommensbereichen von 900€ bis irgendwas um die 1300-2000€ (u.a. abhängig von der Kinderanzahl) gezahlt. Wer weniger verdient, hat Anspruch auf Hartz IV, wer mehr verdient, bekommt nichts. Als Daumenregel kann man sagen, dass der Anspruch nur besteht, wenn man Anspruch auf Wohngeld nach SGB II hat und gemeinsam über 900€ bzw. alleinstehend über 600€ monatlich verdient.
Die Änderungen beim Kindergeld sowie anderen familiären steuerlichen Angelegenheiten (z.B. deutliche Reduzierung der Erbschaftssteuer) werden von schwarz-gelb im Rahmen des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes (treffender: Umverteilungsbeschleunigungsgesetz) verkauft. Immerhin gibt es hier im Bereich der Kindergelderhöhung ein paar gute Ansätze, jetzt müssen nur noch alle Berechtigten in die idealen Verdienstbereiche kommen …